Schutz, Selbstschutz, Verantwortung –
alles rund um Aufsichtspflicht und den
Schutzauftrag § 8a SGB VIII

Fachkräfte brauchen ein fundiertes Wissen über die rechtliche Bedeutung des Schutzauftrages. An diesem Seminartag werden wir uns im ersten Teil mit den Erkenntnissen bzgl. Autonomie, Explorationsverhalten und Bewegungsbedürfnis von Kindern beschäftigen. In der Begleitung spielt die eigene sicherheitsfördernde Haltung eine entscheidende Rolle, sodass Kinder ihre individuellen Erfahrungen machen können, ohne in eine Gefährdungssituation zu kommen.

Der zweite wichtige Bereich ist eine fundierte Beobachtungskompetenz bzgl. Kindeswohlgefährdung und wie Netzwerkpartner und Kooperationen mit Helfersystemen bzw. den Jugendhilfeinstitutionen genutzt werden können. Vorausgehend sollen auch Kriterien erarbeitet werden, ob und wann es sich um einen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII handelt.

In einem geschützten Rahmen können wir an einem konkreten Fall oder auch einem mitgebrachten Verdachtsfall eine professionelle Vorgehensweise erfahrbar machen.


Referentin:        Michaela Müller, Sozialpädagogin (M.A.)